Tarifwechsel Private Krankenversicherung
Ein Unternehmen, dass eine Private Krankenversicherung anbietet darf bei einem Tarifwechsel einen Risikozuschlag erheben, auch wenn die Versicherten bis dahin keinen Risikozuschlag für ihre Private Krankenversicherung zahlen mussten. Dies entschied kürzlich das Frankfurter Verwaltungsgericht in einem Prozess der Allianz gegen die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Doch worum geht es hier genau?
Verhandelt wurde über den Fall eines Versicherten, der in einen günstigeren Tarif wechseln wollte und hierbei einen Risikozuschlag zahlen sollte. Diesen Risikozuschlag in Höhe von 20 % verlangte man von allen Kunden, die in diesen Tarif wechseln wollten, egal ob diese Versicherten bislang einen Risikozuschlag hatten oder nicht. Die Versicherung begründete diesen Schritt dadurch, dass in diesem kostengünstigen Tarif Kunden mit unterschiedlichen Risiken pauschal versichert werden würden.
Einen Risikozuschlag kann eine private Krankenversicherung berechnen, wenn aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für weitere Erkrankungen vorliegt, z.B. im Fall von deutlich erhöhtem Blutdruck. Ist dieses Risiko für die Versicherung „kalkulierbar“ kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Da jedoch in diesem Fall von höheren Behandlungskosten auszugehen ist, erhebt die private Krankenversicherung in einem solchen Fall einen Risikozuschlag.
Das Versicherungsvertragsgesetz sichert den Bestandskunden einen direkten Wechsel von einem Tarif zum nächsten zu, wenn die Risiken vergleichbar sind. In einem Tarif, der Risiken pauschal versicherte, wurde allen Bestandskunden, die in diesen Tarif wechselten ein pauschaler Zuschlag auferlegt. Das Gericht argumentierte, dass ein solcher Aufschlag einen möglichen Wechsel nicht erschweren würde, der Wechsel müsste den Versicherten auch nicht betont einfach gemacht werden, argumentierten die Richter.
Ob in diesem Fall das juristisch letzte Wort gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Die BaFin hat bereits Revision, bzw. Berufung angekündigt. Das Vorgehen der Allianz hat nicht zuletzt deshalb für Kritik gesorgt, da das Risiko, welches der Versicherungsgesellschaft hieraus entsteht, einseitig auf die Bestandskunden dieser Versicherung abgewälzt werden würde.
Lassen sie sich gründlich beraten, was ein Tarifwechsel bringen würde. Für die private Krankenversicherung können sie die Dienste eines unabhängigen Versicherungsexperten in Anspruch nehmen und so die wesentlichen Fragen vor einem Tarifwechsel klären.










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