Hintergrund Infos zum Umschuldung von Krediten
Unter dem Begriff Umschuldung versteht man die Ablösung eines Kredites bei zeitgleicher anderweitiger Mittelaufnahme des Schuldners. Im Unterschied zur Sondertilgung hat der Schuldner keine Möglichkeit, seine Verpflichtungen bei der Umschuldung abzubauen, sondern nur umzustrukturieren. Die eigentlichen Auslöser für eine solche Methode sind verschieden und sollen systematisch beschrieben werden. Umschuldungsvorgänge können beide Partner des Kredites initiieren.
a. Planmäßige Umschuldungen
Bei planmäßigen Umschuldungen wird von Anfang an festgestellt, dass ein bestimmter Kredit nach einem vereinbarten Zeitraum durch einen anderen ersetzt werden soll.
b. Außerplanmäßige Umschuldungen
Eine vom Kreditgeber ausgelöste Umschuldung tritt in der Regel deshalb auf, da dieser mit der Zahlungsmoral oder Bonität seines Schuldners unzufrieden ist.
Rechtliche Aspekte der Umschuldung
Bevor man einen Kredit beantragen will, sollte man dessen rechtliche Aspekte überprüfen.
Es gibt keine rechtlichen Probleme in folgenden Fällen:
1. - die Umschuldung war im Voraus geplant, zum Beispiel falls die Ablösung eines Zwischenkredites mittels der Endfinanzierung erfolgt;
2. - bei einer ursprünglich nicht geplanten Umschuldung sind die Voraussetzungen des § 609a BGB erfüllt;
3. - der abzulösende Kreditvertrag enthält einen Passus, der eine Umschuldung in Aussicht nimmt, sobald ein im Voraus definierter Sachverhalt erfolgt - auflösende Voraussetzung -. Das könnte beispielweise eine bestimmte Höhe des Diskontsatzes sein.
Rechtliche Probleme können vorkommen, falls bei nicht geplanten Umschuldungen die Bedingungen des § 609a BGB nicht eingehalten sind.
Ob es in diesem Fall für den Kreditnehmer unkompliziert zur Umschuldung kommt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig:
- einerseits von der Verhandlungsposition des Kreditnehmers, andererseits von der Verhandlungsposition der Bank. In diesem Fall ist die Verhandlungsposition des Kreditnehmers umso stärker, je umfassender seine (sonstigen) Geschäfte mit dem kreditgebenden Institut sind und je höher die Gewinne sind, die von der Bank im Zusammenhang mit dem Kunden erzielt werden. Die Bank wird unter Umständen einer für sie nachteiligen Umschuldung genehmigt, falls der gewinnbringende Kunde zu einer anderen Bank abzuwandern droht.
- andererseits ist eine Umschuldung auch von der Situation des Kreditnehmers abhängig. Die Bank prüft bei einem Kreditnehmer, der sich in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Notfall befindet, die Chance der Umschuldung und wenn sie in der Zukunft Möglichkeiten zur Optimierung der Situation sieht, wird sie meistens nicht ablehnen.
Wenn die oben erwähnten Voraussetzungen nicht gegeben sind, so hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich dem Umschuldungsbegehren zu widersetzen.










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