Anwartschaftsversicherung - Kosten und Leistungen
Eine Anwartschaftsversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, die dazu dient, dass eine momentan nicht erwerbsfähige Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Krankenversicherung eintreten kann, ohne in einen höheren Tarif eingestuft zu werden.
Während der Zeit der Anwartschaftsversicherung hat die versicherte Person keinen Anspruch auf Leistungen wie etwa auf eine Kur. Dafür aber wird der oder die Versicherte nach Ablauf der Anwartschaftsversicherung zu Konditionen, die auch vor Inanspruchnahme der Anwartschftsversicherung gegolten hätten, wieder in den Schoß der gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung aufgenommen.
Unterschieden wird generell zwischen der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung.
Die kleine Anwartschaftsversicherung ist für einen überschaubaren Zeitraum konzipiert: Speziell Schwangere, die in Folge der Schwangerschaft und der anschließenden Still- und Betreuungszeit für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, können sich über eine Anwartschaftsversicherung zu sehr günstigen Tarifen die Teilhabe an den eigentlichen Leistungen der Krankenversicherung gewährleisten lassen, sobald sie wieder reguläre Beiträge bezahlen.
Die große Anwartschaftsversicherung ist für einen Zeitraum von mehreren Jahren konzipiert. Sie wird vor allem von Ehegatten von Beamten in Anspruch genommen. Auch in der großen Anwartschaftsversicherung können sämtliche Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, sobald die versicherte Person wieder reguläre Beiträge entrichtet. Hier wird allerdings das Alter der Person bei Wiedereintritt berücksichtigt, was sich meist negativ auf den zu entrichtenden Beitrag auswirkt.
Anwartschaftsversicherungen stehen generell nur Personen offen, die in einem Beamtenverhältnis beschäftigt sind oder mit einer verbeamteten Person verheiratet sind.
Die offenkundige Ungleichbehandlung der Bevölkerung sorgt auch hier für ständige politische Diskussionen, so dass die Zukunft der Anwartschaftsversicherung offen ist.










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