Baufinanzierung für Immobilien / Immobilienkauf
Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage wurde gerade Familien mit Kindern der Erwerb von Wohneigentum erschwert. Mittlerweile hat der Gesetzgeber - auch auf Drängen der Baubranche und im Hinblick darauf, dass eine Immobilie immer noch die beste Altersvorsorge ist - die Förderung wieder eingeführt, in dem die Zulagen aus der Riester-Rente nun auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwandt werden können.
Dennoch ist die Mehrzahl der Erwerber bei ihrem Immobilienkauf immer noch auf die Hilfe der Banken angewiesen, die ihnen bei der Finanzierung des Objektes durch Vergabe von Krediten unter die Arme greifen müssen.
Baufinanzierung nicht von der Stange
Dabei ist bereits vor Abschluss eines Kaufvertrages in einem persönlichen Gespräch ein grober Rahmen für die Finanzierung abzustecken. Denn eine Baufinanzierung muss immer auf die persönlichen Lebensumstände der Erwerber Rücksicht nehmen und auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse abgesteckt sein. So muss unter anderem gewährleistet sein, dass die Raten für die Baufinanzierung auch dann noch gezahlt werden können, wenn ein Einkommen für einige Zeit wegfällt, da ein Ehepartner plötzlich arbeitslos geworden ist oder sich Nachwuchs einstellt. Von daher kann eine Baufinanzierung niemals ein Konstrukt von der Stange sein, sondern ist individuell auf den Einzelnen abzustimmen.
Eigenkapital oder Bausparvertrag
Das ist auch deswegen schon nicht möglich, weil auch das Eigenkapital der Erwerber für den Kauf von Immobilien eine nicht unwichtige Rolle spielt. Gemeinhin erwarten die Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 % der zu finanzierenden Summe. Damit ist zumindest gewährleistet, dass die Erwerbsnebenkosten - also Grundbuchamt, Notar und eine eventuelle Maklercourtage - aus eigenem Erspartem bezahlt werden können. Muss die Bank auch diese Kosten mit finanzieren, dann läuft der Erwerber Gefahr, dass er mit einem Zinsaufschlag auf seine Kredite rechnen muss, den die Banken als Risikozuschlag erheben, weil sie einen erhöhten Kreditausfall bei einer Vollfinanzierung befürchten.
Eigenkapital kann aber auch bedeuten, dass das Guthaben aus einem bereits angesparten Bausparvertrag in die Finanzierung einfließt. Der Vorteil dabei ist, dass die VL des Arbeitgebers den eigenen Sparanteil verringern und dass der Zinssatz des sich anschließende Bauspardarlehens unter dem eines herkömmlichen Immobilienkredites liegt.
Gerade auch bei dem oben erwähnten Wohn-Riester werden die Zulagen in einen Bausparvertrag eingezahlt, der durch ein Vorausdarlehen vorzeitig fällig gestellt wird.
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