Gebäudeversicherung - Elementarschäden und Wasserschaden
Unter einer Gebäudeversicherung wird eine Versicherung verstanden, die dem Schutz von Gebäuden, Nebengebäuden oder Garagen dient. Welches Gebäude durch die Gebäudeversicherung geschützt ist, wird durch einen zwischen Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer geschlossenen Vertrag genau bestimmt. Um den passenden Versicherungstarif für seine individuellen Bedürfnisse zu finden, empfiehlt sich das Gebäudeversicherung vergleichen um den besten Anbieter zu finden.
Je nach Vertrag können auch separate Gebäude wie Gartenhütten oder Zubehör mitversichert sein. Grundsätzlich kann eine Gebäudeversicherung Elementarschäden versichern, die bspw. durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Brand verursacht werden. Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Wirken der Natur entstehen. Generell können einzelne Risiken allein oder kombiniert versichert werden. Sehr häufig tritt der Versicherungsfall durch Wasserschaden ein.
Dabei gilt es zu beachten, dass lediglich ein durch Leitungswasser hervorgerufener Schaden als Wasserschaden verstanden wird. Somit zahlt der Versicherer, falls durch Leitungswasser Schimmelbefall entstanden ist. Hingegen deckt die Gebäudeversicherung aber keinen Feuchtigkeitsschaden ab, der beispielsweise durch fehlerhafte Baumaßnahmen zu Schimmelbefall geführt hat.
Im Regelfall sind durch eine typische Gebäudeversicherung folgende Elementarschäden abgedeckt: Schäden durch Feuer, genauer Schäden durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Absturz oder Anprall von bemannten Flugkörpern, Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Sturm und Schäden durch Hagel. Zusätzlich zu diesen Elementarschäden werden oft auch Schäden durch Überspannung an Gebäudebestandteilen, wie Klimaanlage oder Heizung) mitversichert.
Außer der Regulierung eines Schadens, wie bspw. dem Wasserschaden, ersetzt der Versicherer in der Regel ebenfalls die entgangene Miete im Falle von vermieteten Objekten oder die eventuell zu zahlende Miete für eine Übergangswohnung im Falle von selbst genutztem Wohneigentum für maximal 12 Monate.
Standardmäßig nicht versichert sind bspw. Schäden durch Kernenergie, Kriege, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Grundwasser, Hochwasser, Sturmflut, Lawinen, grob fahrlässige Handlung oder Vorsatz. Falls es durch einen Wasserschaden (Leitungswasserschaden) zu Erdsenkungen gekommen ist, werden diese Schäden jedoch ersetzt.










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