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Säumniszuschläge bei Nichtzahlung der Zusatzbeiträge

19 August 2010 No Comment

Seit Anfang des Jahres müssen monatlich acht Euro an die Krankenkasse gezahlt werden. Inzwischen gibt es Beitragszahler, die schon mehrere Monate diese Beiträge nicht gezahlt haben.
Jetzt sollen empfindliche Sanktionen beschlossen werden, wenn Personen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht gezahlt haben. Zwischen 30 und 225 Euro können dabei als Gebühren anfallen. Ein Bleiben der Tarife zur Wahl bei den Kassen ist jedoch gewährleistet. In der Regel soll es bei diesen Säumniszuschlägen um maximal drei zusätzliche Monatsbeiträge des Zusatzbetrages gehen. Mit diesem neuen Instrumentarium sollen die bisherigen säumigen Krankenversicherten dazu bewegt werden, ihren Pflichten nachzukommen. Laut der Angaben der Krankenkassen haben bisher 20 bis 30 Prozent eine Zahlung bisher verweigert.

Das der Höchstbetrag des Säumniszuschlages bis zu 225 Euro erreichen kann, hat seinen Grund in der Höhe des Zusatzbeitrages, die dieser maximal erreichen kann. Dieser liegt bei zwei Prozent des Einkommens, das versicherungspflichtig ist. Als Beitragsmessungsgrenze gilt insgesamt ein Betrag von 3.750 Euro, der höchstens vom monatlichen Einkommen abgezogen werden kann. Dieses Geld wird als Beitrag angesehen, die die Gesetzliche Krankenkasse erhält. Hierbei würden zwei Prozent einen Betrag von 75 Euro ergeben, so dass die drei Zusatzbeiträge einen Gesamtwert von 225 Euro erreichen.

Erneut höhere Zusatzbeiträge sowie entsprechende Säumniszuschläge bräuchten nicht erwartet zu werden, wenn der Blick in die kommenden Jahre gerichtet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass die Beitragssätze zu Beginn des kommenden Jahres um 0,6 Prozent steigen werden.



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