Als Selbstständiger Immobilienkredite nutzen
Meist haben es Selbstständige schwerer als Angestellte einen Kredit zu erhalten, denn ein regelmäßiges Einkommen, einen sicheren Job und eine Menge Eigenkapital können sie meist nicht nachweisen. Diese Voraussetzungen verlangen jedoch die meisten Banken heutzutage. Aber leider erfüllen viele Selbstständige diese Anforderungen nicht, denn ihr Einkommen schwankt je nach Auftragslage erheblich.
Zu ihrem unternehmerischen Risiko gehört außerdem die Gefahr einer Insolvenz. Und weil diese Personengruppe viel Geld in den eigenen Betrieb gesteckt hat, bleibt ihnen oft nur wenig freies Kapital für das Eigenheim.
Dennoch sollten sich Selbstständige nicht entmutigen lassen, auch wenn sie mehrfach abgelehnt werden. Wenn die eine oder andere Bank einen Korb erteilt hat, sollten Sie als Unternehmer bzw. Selbstständiger trotzdem nicht so schnell aufgeben, zumal die Voraussetzungen und Zinsen für Immobilienkredite sich bei den Banken erheblich unterscheiden. Bessere Chancen haben Selbstständige bei Vermittlern, die mit vielen Banken zusammenarbeiten.
Selbstständige sollten auf ausreichende Sondertilgungsmöglichkeiten achten. Viele Banken bieten die Möglichkeit der Sondertilgung an und zwar von 5 bis zu 10 Prozent der geliehenen Summe und dies meist ohne Zinsaufschlag. Fragen Sie als Selbstständiger nach diesen günstigen Konditionen. Einige Banken bieten auch die Möglichkeit, die Tilgung und damit die Ratenhöhe während der Zinsbindung zu ändern. So kann beispielsweise die Tilgung bis auf einen Prozent gesenkt oder auf bis zu 10 Prozent erhöht werden. Diese Varianten sollten in jedem Falle im Einzelnen besprochen werden.
Wer als Selbstständiger im neuen Haus nicht nur wohnen will, sondern auch Büro- oder Praxisräume einrichten möchte, dem bietet sich folgende Vorgehensweise bei der Finanzierung an: Das gesamte Eigenkapital sollte für die Wohnung eingesetzt und die Büro- oder Geschäftsräume dann mit Kredit finanziert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Zinsen für das Geschäft als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind, die Zinsen für die Wohnung jedoch in der Regel nicht.
Steuern sparen die Hauseigentümer damit aber nur, wenn man die Ausgaben für den beruflich und privat genutzten Teil strikt trennt. Bereits im Kaufvertrag sollte der jeweilige Anteil am Kaufpreis ausgewiesen sein.
Zu empfehlen ist ferner, dass man für die Geschäftsfinanzierung ein gesondertes Darlehen aufnimmt. Um die optimale Gestaltung der Finanzierung und Absetzbarkeit zu nutzen, sollte dies mit dem Steuerberater besprochen werden.
Erfahrungsgemäß haben Existenzgründer geringere Chancen auf einen Baukredit.
Die meisten Banken verlangen zur Kreditgewährung, dass der Kreditnehmer mindestens zwei oder sogar drei Jahre selbstständig ist. Sie wollen außerdem viele Unterlagen sehen: Neben einer Selbstauskunft die letzten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einkommensteuerbescheide, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und manchmal Businesspläne.










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