Home » Versicherung

Vereinfachung des Wechsels in die private Krankenversicherung

30 August 2010 No Comment

Ab dem Jahr 2011 soll es einfacher möglich sein, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Dieses gilt insbesondere für Angestellte, solange sie mit ihrem Verdienst die Pflichtgrenze für den Beitrag der Krankenversicherung überschreiben.

Bis zur jetzigen Zeit gibt es eine Regelung, die diesen Wechsel erheblich erschwert. Zugrunde wird hier das Bruttojahresgehalt innerhalb von drei Jahren. Dieses muss in jedem dieser drei Jahre über der Pflichtgrenze liegen, damit ein Wechsel in die Private Krankenversicherung erfolgen kann. Gleichzeitig wird es somit leichter, damit die gesetzliche Krankenversicherung verlassen.

Ab dem kommenden Jahr hat die Bundesregierung nun eine Neuregelung für Angestellte vor, die die gesetzliche Krankenversicherung aufgeben wollen. Ihr Wechsel wird möglich, wenn Angestellte ab dem Jahr 2011 für ein Jahr lang soviel verdient haben, dass Ihr Gehalt die Grenze der Versicherungspflicht überschreitet. Dieser Betrag liegt derzeit bei 49.950 Euro. Auf diese Weise können noch mehr Bürger die Möglichkeiten nutzen, die von der privaten Krankenversicherung geboten werden. Und dabei werden ja teilweise geringe Kosten geltend gemacht.

Die Belastung für einen Arbeitnehmer im Hinblick auf den Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist hoch. Schon etwas mehr Verdienst als 45.000 Euro für einen Arbeitnehmer reicht aus, damit der Höchstbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen ist. Dieser Beitrag ist damit wesentlich höher als ein an die Private Krankenversicherung zu zahlender Betrag. Schließlich basieren die Beiträge hier der Grundlage des Geschlechts, dem Alter und ob eine Risikogruppe gegeben ist.



Tags: , ,

Nächster Artikel: EZB lässt den Leitzins niedrig - Vorheriger Artikel: Säumniszuschläge bei Nichtzahlung der Zusatzbeiträge